Eines der laufenden Projekte im Rahmen unserer Betätigung als Augsburger Naturschutzallianz ist die Betreuung der sogenannten Flugplatzheide, einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche zwischen dem Landesamt für Umwelt und dem Augsburger Innovationspark. Dieses Biotop soll auch Heimatstätte für Wildbienen sein. Unser Allianzen-Mitglied Dr. Eberhard Pfeuffer steht in dieser Sachfrage in unmittelbarem Austausch mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde, sprich dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen der Stadt Augsburg. Gemäß der einschlägigen Schutzverordnung („EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ – EUVerordnung 2024/1991) ist wichtigste Zielsetzung, „den Fortbestand der seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu sichern und entwickeln“. Als verboten gilt es zudem nach der Verordnung, „Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen“. Im Besonderen geht es nun um die Ansiedlung von Honigbienen auf der Flugplatzheide.
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In diesem Zusammenhang sei auf einen Publikationshinweis der Bayerischen Akademie für Landschaftspflege in der Fachzeitschrift ANLIEGEN NATUR 47(1), 2025 verwiesen. Dieser Beitrag vom Autorenteam Hans Richard Schwenninger, Noel Silló und Erwin Scheuchl ist betitelt mit „Konkurrenz oder Koexistenz? – Wege zur Vereinbarung von Wildbienenartenschutz und Honigbienenhaltung“. Dort heißt es einleitend: „Wildbienen sind essenzielle Bestäuber von Wild- und Kulturpflanzen, die in den letzten Jahrzehnten starke Bestandseinbrüche erlitten haben. Oft wird allerdings Honigbienenhaltung als Beitrag zum Bienenschutz betrachtet, der auch in Naturschutzgebieten Einzug halten soll. Aus diesem Grund positioniert sich das Kompetenzzentrum Wildbienen zu dieser Thematik und schlägt Maßnahmen zu Schutz und Förderung der Wildbienen vor.“
Der gesamte Beitrag ist verfügbar unter:
www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/wildbienen-honigbienen/