Obwohl nur eine Unterschutzstellung der gesamten Fläche Sinn macht, ist die Regierung von Schwaben derzeit nicht bereit, auf die 0,7 ha Fläche zu verzichten.
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Deshalb darf die betroffene Fläche nicht nach naturschutzfachlichen Regeln gepflegt werden.
Selbst der Ausbreitung von Goldrute und der Hartriegel sind damit keine Grenzen gesetzt, was wiederum Rückwirkungen auf die Gesamtfläche der Flugplatzheide hat.
Dieses Festhalten am Baurecht des ökologisch sehr wertvollen innerstädtischen Areals ist auch bei Berück-sichtigung der immer wieder angeführten „Wohnungsnot“ nicht nachvollziehbar.
So ist, um nur ein Beispiel zu nennen, es unverständlich, warum die Räume des inzwischen freigewordenen Bayern-kollegs in Augsburg noch immer nicht als Wohnräume genutzt werden.
Warum versucht man noch immer nicht, die 217.000 leerstehenden Wohnungen in der Bundesrepublik endlich als Wohnraum zu aktivieren.
Und schließlich sei erwähnt, dass der Bund eine Fläche von 125.000 ha für den Naturschutz freigibt.
Da sollten doch die 0,7 ha Fläche der Flugplatzheide für den
Freistaat kein Thema sein!