Flugplatzheide, im Besitz des Staates, in Gefahr.
Letzter Rest soll bebaut werden.
Wo bleibt das Naturschutzgesetz Art. 1 Satz 4
"Ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im Eigentum von Staat, Gemeinden, Landkreisen,Bezirken und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dienen vorrangig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege"
Eindeutiger lässt sich die Verpflichtung des Bayerischen Staates als Grundstückseigentümer der Flugplatzheide wohl nicht formulieren!
Historie
Die Flugplatzheide, ein kleiner und allerletzter Rest des 1916 errichteten Flugfeldes der Bayerischen Rumpler Werke, ist ein einzigartiger Lebensraum für landesweit seltene Pflanzen- und Tierarten. Hier leben allein 85 Arten, die landesweit in ihrem Fortbestand bedroht sind. Trotzdem beabsichtigt die Bayerische Staatregierung eine Teilüberbauung dieses Biotops, und dies nicht zum ersten Mal. Bereits 1999 errichtete der Staat auf ökologisch wertvollstem Grund das Bayerische Landesamt für Umweltschutz, das heutige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Die Ausgleichsfläche für diese Maßnahme überbaute die Bayerische Staatsregierung nur elf Jahre später, 2010, mit einem Laborgebäude, zunächst ohne die Bereitschaft, einen erneuten Ausgleich zu schaffen. Dabei bedenke man: Dies alles geschah zum einen für ein Amt, das dem Schutz der bayerischen Umwelt verpflichtet ist, und zum anderen auf einem ökologisch sehr wertvollen staatlichen Grund und Boden! Es ist allein dem Engagement der Naturschutzallianz Augsburg zu verdanken, dass der Freistaat erst nach erbittertem Ringen einwilligte, erneute Ersatzflächen auszuweisen. Allerdings waren die zuständigen staatlichen Behörden bis heute nicht willens, diesen Flächen einen offiziellen Schutzstatus zuzubilligen, obwohl ihr naturschutzfachlicher Wert durch Fachpublikationen und ein Expertengutachten belegt und mittlerweile vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz anerkannt ist.
Aktuell
Heute, im Jahr 2016, steht die Naturschutzallianz wieder vor dem Problem, die kleine Restfläche vor einer erneuten Teilüberbauung zu schützen. Wiederum ist die treibende Kraft die Bayerische Staatsregierung, die im südlichen Teil der ökologisch sehr sensiblen Fläche, am Bischofsackweg, Wohnungen für anerkannte Asylanten errichten will. Die zwischenzeitlich von der Regierung von Schwaben genehmigte Bebauung negiert einmal den von allen Experten anerkannten hohen ökologischen Wert der Fläche. Zum anderen lässt die Behörde trotz bestehender Alternativen im Siedlungsbereich außer Acht, dass die Errichtung von Wohnungen ohne eine für ein Wohngebiet essentielle Infrastruktur einer Gettoisierung Tür und Tor öffnet. Zudem täuscht die Regierung von Schwaben die Öffentlichkeit, wenn sie in einer Presserklärung behauptet, dass naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen (lückige auf Kies anstehende Magerrasenstandorte) nicht von der Bebauung betroffen seien. Gerade in dem zur Bebauung vorgesehenen Gebiet liegen Magerrasen mit lückiger Struktur par excellence und gerade auf diesem Heideareal konnten unsere Experten eine ganze Reihe von seltensten Arten nachweisen. Hinzu kommt, dass durch eine weitere Reduktion der Heidefläche für nicht wenige Arten die kritische Bestandsgröße ihres Lebensraums unterschritten wird.
Die Naturschutzallianz Augsburg hat sich von Anfang an gegen eine weitere Bebauung der Heide gewehrt. Sie hat alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, darunter unzählige Gespräche mit zuständigen Behörden und Politikern, genützt, um die Gefahr für ein wohl bayernweit einzigartiges innerstädtisches Biotop abzuwenden, bislang erfolglos. Bei dem hohen zur Disposition stehenden Wert des Geländes wird sie auch weiterhin nichts unversucht lassen, dieses innerstädtische Biotop für zukünftige Generationen zu erhalten!
Brandbrief an unsere Umweltministerin
Genehmigung der Regierung von Schwaben
Neuer Brief aufgrund der Baugenehmigung der Regierung von Schwaben an die Umweltministerin
Gutachten über die Flugplatzheide